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Unsere Arbeitsrechtsexperten betreuen unsere Mandanten im gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir begleiten die Geschäftsführung oder Personalleitung bei den täglichen Fragen des Personalwesens wie Vertragsabschluss, Änderung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen, Abschluss befristeter Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Umgang mit Sonderkündigungsschutz und allen anderen arbeitsrechtlichen Problemen. Ihre Verhandlungen mit dem Betriebsrat bereiten wir vor und begleiten Sie auf Wunsch, den Text der Betriebsvereinbarungen erarbeiten wir im Entwurf.

Zu den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehört die Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Betriebsverkäufen unter Beachtung der jeweils neuesten

Vorgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung (vor allem des Europäischen Gerichtshofs).

In Krisenzeiten betreuen wir die Verhandlungen mit dem Betriebsrat zu Sozialplan- und Interessenausgleich, erarbeiten Flexibilisierungsmodelle zur Kostenanpassung und entwickeln freie Mitarbeiter-Modelle und Verträge unter Wahrung der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben. Bei Abschluss, Änderung und Auflösung von Anstellungs- verträgen beraten wir auch Vorstände und Geschäftsführer.

Schließlich umfasst unser Leistungsspektrum die Beratung und rechtliche Gestaltung im Zusammenhang mit einem Tarifausstieg.

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