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Wir beraten unsere Mandanten in allen mietrechtlichen Fragen rund um Gewerbeobjekte. Unser Beratungsspektrum umfasst die Erstellung maßgeschneiderter Gewerbemiet-verträge sowie die Beratung bei Vertragsverhandlungen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Überprüfung von Formularmietverträgen. Hierbei prüfen wir den gesamten Formularmietvertrag oder beraten zu bestimmten Fragestellungen wie Mietpreisentwicklung, Instandhaltung, Mietsicherheiten, Mängelrechte, Betriebskosten-abrechnungen, bauliche Maßnahmen, Rückbau-verpflichtungen und Wettbewerbsverbote.

Im Rahmen von Immobilientransaktionen überprüfen wir regelmäßig im Wege einer Due Diligence die Werthaltigkeit von Mietverträgen z.B. hinsichtlich möglicher Mietanpassungen und Vertragsbeendigungen aufgrund von Schriftformverstößen.

Wir beraten bei der Anpassung des Gewerbemietvertrags durch förmliche Nachträge im Falle veränderter Mietflächen, Miethöhe, baulicher Maßnahmen und bei einem Wechsel von Vertragsparteien.

Die Bandbreite unserer Tätigkeit umfasst die Beratung unserer Mandanten zur vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses, der Durchsetzung und Abwehr von Mängelrechten sowie Mieterhöhungen. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei Streitigkeiten im Rahmen eines Mietverhältnisses wie beispielsweise Räumungsklagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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