Eine unserer Kernkompetenzen liegt im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Wir begleiten Gesellschafter und Gesellschaften u.a. bei der Unternehmensgründung, dem Aufbau neuer Vertriebsstrukturen, der Ausgestaltung und Änderung der Unternehmensorganisation, der Auseinandersetzung sowie bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge.
In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bieten wir eine umfassende Betreuung der unternehmerischen Interessen unserer Mandanten.
Unser Beratungsspektrum endet nicht an der Landesgrenze. Wir beraten in- und ausländische Mandanten unter Nutzung unseres internationalen Netzwerks auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.
Wir vertreten unsere Mandanten bei der Lösung von Konfliktsituationen und in jeglichen handels- oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich.
Unsere qualifizierte Beratung nehmen Einzelunternehmer, Familienunternehmen und mittelständische Gesellschaften ebenso in Anspruch wie große, international tätige oder börsennotierte Unternehmen.


