Neben der umfassenden Beratung zwischen Erwerb und Veräußerung von Immobilien betreuen wir Gläubiger in Zwangsversteigerungsverfahren. Ziel eines Sicherungsgläubigers im Zwangsversteigerungsverfahren ist es, eine vollständige oder zumindest möglichst weitgehende Befriedigung seiner Forderung zu realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich den Gegenspielern, welche oft mit raffinierter Taktik vorgehen, Einhalt zu gebieten. Solche Gegenspieler sind beispielsweise Bietinteressenten, die versuchen, die Bietgrenzen zu zerstören, oder uneinsichtige Schuldner, die das Verfahren torpedieren, um eine Räumung der Immobilie möglichst lange zu verhindern.
Wir stehen Ihnen als unabhängiger Berater und Vertreter zur Seite, um Sie vor Rechtsverlusten zu schützen und vor Fehlentscheidungen durch das Gericht zu bewahren. Durch unser enges Netzwerk mit spezialisierten Anwälten im Bereich des Zwangsversteigerungsrechts können wir unseren Mandanten eine bundesweite Terminsvertretung jederzeit anbieten


