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Für alle Rechtsanwälte ist das Zulassungsland die Bundesrepublik Deutschland. Alle Rechtsanwälte sind Berufsträger nach deutschem Recht. Die für die Berufsausübung der Rechtsanwälte maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung(RVG) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE-Berufsregeln). Die für die geltenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) www.brak.de unter der Rubrik „Berufsregeln“.

Zuständige Rechtsanwaltskammer für Heidelberg:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
www.rak-karlsruhe.de